Besenwirtschaft Info
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Wenn Sie Besenwirtschaften noch nicht kennen, haben wir hier ein paar Informationen für Sie:
Besenwirtschaften sind die Ur-Form erfolgreicher Erlebnisgastronomie.
In Österreich auch Heuriger oder Buschenschank genannt. So mancher moderne "Event"-Wirt wäre glücklich,
wenn seine massiven Investitionen auch nur annähernd so leicht Gäste bringen würden, wie eine
Besenwirtschaft. Übrigens: für diese Form der Gastronomie hat sich in Württemberg der Begriff
Besen(-wirtschaft) eingebürgert. Er soll deshalb hier stellvertretend verwendet werden.
Besen
dienten ab dem Mittelalter dem Verkauf geringerwertigen Weines, den die Lehnherren nicht wollten,
oder der im Handel schlecht absetzbar war. Oft dienten sie einfach zur Linderung der Not verarmender
Winzer.
Für Besen gelten bis heute besondere Ausnahmen im Gaststättenrecht. Sie bedürfen
keiner Konzession, wenn sie bestimmte Auflagen einhalten. In Baden-Württemberg sind dies u.a.: keine
Mieträume, max. 40 Sitzplätze, nur kalte oder einfach zubereitete, warme Speisen, max. 4 Monate in
zwei Zeiträumen im Jahr geöffnet. Eher selten trifft man heute noch Besen, die im ausgeräumten
Wohn- und/oder Schlafzimmer des Winzers stattfinden. Vielmehr sind Besen nach der Räumlichkeit oft
von normalen Gaststätten kaum zu unterscheiden. Vielfach sind Besen heute auch konzessioniert,
um nicht an die Einschränkungen bei der Speisekarte (täglich wechselnder Mittagstisch, Wildgerichte),
bei den Getränken (Sekt und Schnaps) und bei den Öffnungszeiten gebunden zu sein.
Worin sich allerding
ein ganzjährig geöffneter Besen von einer normalen Gaststätte unterscheiden soll, ist schwer
nachvollziehbar.
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