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Besenwirtschaft Info

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Wenn Sie Besenwirtschaften noch nicht kennen, haben wir hier ein paar Informationen für Sie:

Besenwirtschaften sind die Ur-Form erfolgreicher Erlebnisgastronomie. In Österreich auch Heuriger oder Buschenschank genannt. So mancher moderne "Event"-Wirt wäre glücklich, wenn seine massiven Investitionen auch nur annähernd so leicht Gäste bringen würden, wie eine Besenwirtschaft. Übrigens: für diese Form der Gastronomie hat sich in Württemberg der Begriff Besen(-wirtschaft) eingebürgert. Er soll deshalb hier stellvertretend verwendet werden.

Besen dienten ab dem Mittelalter dem Verkauf geringerwertigen Weines, den die Lehnherren nicht wollten, oder der im Handel schlecht absetzbar war. Oft dienten sie einfach zur Linderung der Not verarmender Winzer.

Für Besen gelten bis heute besondere Ausnahmen im Gaststättenrecht. Sie bedürfen keiner Konzession, wenn sie bestimmte Auflagen einhalten. In Baden-Württemberg sind dies u.a.: keine Mieträume, max. 40 Sitzplätze, nur kalte oder einfach zubereitete, warme Speisen, max. 4 Monate in zwei Zeiträumen im Jahr geöffnet. Eher selten trifft man heute noch Besen, die im ausgeräumten Wohn- und/oder Schlafzimmer des Winzers stattfinden. Vielmehr sind Besen nach der Räumlichkeit oft von normalen Gaststätten kaum zu unterscheiden. Vielfach sind Besen heute auch konzessioniert, um nicht an die Einschränkungen bei der Speisekarte (täglich wechselnder Mittagstisch, Wildgerichte), bei den Getränken (Sekt und Schnaps) und bei den Öffnungszeiten gebunden zu sein.

Worin sich allerding ein ganzjährig geöffneter Besen von einer normalen Gaststätte unterscheiden soll, ist schwer nachvollziehbar.

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